Ihr Besuch in meiner Praxis in Lustenau
Infos zu ihrem praxisbesuch

Abrechnung für Heilmassagen:
Für Heilmassagen benötigen Sie einen Verordnungsschein.
Als Wahlheilmasseur habe ich keine Krankenkassenverträge. Das bedeutet, dass das Honorar vorerst zur Gänze von Ihnen zu bezahlen ist.
Nach Abschluss der Therapie können Sie die entstandenen Kosten jedoch bei Ihrer Krankenkassa zur tarifmäßigen Rückerstattung einreichen.
Haben Sie eine private Zusatzversicherung, können Sie den Restbetrag dort einreichen.
Bitte bringen Sie Folgendes zum Ersttermin mit:
- Verordnungsschein
– vorhandene Befunde
– evtl. MRT-Bilder
Jetzt Termin vereinbaren
Fühlt sich Ihr Körper ständig angespannt an?
Eine gezielte Heilmassage kann dabei helfen, Verspannungen zu lockern und wieder mehr Leichtigkeit zu spüren.u003cbru003eu003cbru003eVereinbaren Sie Ihren Termin bei Christian Sutter und gönnen Sie sich diese Auszeit.
Weitere Informationen
Private Krankenversicherung
Haben Sie eine private Krankenversicherung? Dann können Sie die Behandlungskosten bei Ihrer Versicherung einreichen. Sollten Sie nur präventiv zur Behandlung kommen, benötigen Sie keine Verordnung. Die Kosten werden aber nicht von der Krankenkasse übernommen.
Gutscheine
Wir bitten Sie um Verständnis, dass Gutscheine im Voraus zu bezahlen sind und nicht bar abgelöst werden können.
Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine für Sie reserviert sind und in voller Höhe in Rechnung gestellt werden müssen, wenn Sie nicht 24 Stunden vor der Behandlung abgesagt werden.
bEHANDLUNGSKOSTEN
25 min € 43,-
50 min € 85,-

Bereit für mehr Wohlbefinden?
Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Termin. Ich nehme mir Zeit für Sie und Ihre Anliegen.
Gemeinsam finden wir den besten Weg zu Ihrer Gesundheit.
